Arbeitsschutzorganisation

18.08.2021 16:16

Arbeitsschutzorganisation: nicht nur ein Thema für große Konzerne

Unter dem Begriff Arbeitsschutzorganisation werden alle Maßnahmen zusammengefasst, mit denen der Arbeitgeber seinen gesetzlichen Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten nachkommt. Die Arbeitsschutzorganisation stellt sicher, dass alle nötigen Maßnahmen umgesetzt werden und in die betriebliche Führungsstruktur integriert sind.

Eine professionelle Arbeitsschutzorganisation ist nötig, weil es eine Vielzahl von Regeln und Verordnungen einzuhalten gilt und viele verschiedene Akteure für den Schutz der Beschäftigten zusammenspielen: der Betriebsarzt, die Sicherheitsfachkraft, der Brandschutzbeauftragte und eventuell noch weitere Personen müssen koordiniert werden. Hauptverantwortlich ist der Arbeitgeber; er kann bestimmte Aufgaben an entsprechend qualifiziertes Personal abgeben. Die Arbeitsschutzorganisation stellt sicher, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz nachhaltig in die Abläufe und Strukturen des Unternehmens eingebunden sind.

Auch mittlere, kleine und kleinste Betriebe profitieren von einer professionellen Arbeitsschutzorganisation. Arbeits- und Gesundheitsschutz ist weit mehr als nur eine gesetzlich zu erbringende Vorschrift. Eine gute Arbeitsschutzorganisation bringt Betriebe in vielerlei Hinsicht voran und macht sie zukunftsfit.

Für wen gelten die Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz?

Der Arbeitgeber steht in der Pflicht: Er hat die Pflicht, seine Beschäftigten bestmöglich vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Die umfangreichen Regelungen des Arbeitsschutzes gelten schon für kleinste Unternehmen: Sobald ein Betrieb auch nur einen Mitarbeiter anstellt, unterliegt er den Vorgaben des Arbeitsschutzes. Das wichtigste Grundlagengesetz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). In § 3 des Arbeitsschutzgesetzes ist die Arbeitsschutzorganisation ab dem ersten Angestellten vorgeschrieben: "Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen [des Arbeitsschutzes] … hat der Arbeitgeber … für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen."

Für Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern gilt sogar, dass ein Arbeitsschutzausschuss im Betrieb gebildet werden muss. Dieser Ausschuss bringt die Verantwortlichen für den Arbeitsschutz und Akteure für die Unfallverhütung zusammen. Betriebsärzte und Fachkräfte für die Arbeitssicherheit sind weisungsfrei. Sie unterliegen besonderem Schutz und dürfen aufgrund der Erfüllung ihrer Aufgaben für den Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht benachteiligt werden.

Wer profitiert von der Arbeitsschutzorganisation eigentlich?

Arbeits- und Gesundheitsschutz vermeidet Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten – das ist jedem Unternehmenslenker klar. Funktionierender Schutz am Arbeitsplatz ist aber nicht nur im Sinne der Beschäftigten, sondern dient auch der Stabilität von Unternehmen: Arbeitsschutz hebt die Qualität der erbrachten Arbeit, macht Mitarbeiter zufriedener und damit motivierter und senkt die betrieblichen Ausfallkosten. Nach außen hin ist eine gut wirksame Arbeitssicherheit wichtig, um Kunden und potenzielle neue Mitarbeiter zu gewinnen und vom Unternehmen zu überzeugen. Die arbeitsschutzrelevante Überprüfung der Betriebsabläufe deckt oft nicht nur Sicherheitsgefahren im Betrieb auf. Gerade die Schwachstellen für die Arbeitssicherheit sind häufig auch Kostenfresser. Die Arbeitsschutzorganisation ist damit ein Weg zu mehr Transparenz und Effizienz im Unternehmen. Damit ist Arbeitssicherheit nicht weniger als ein Beitrag zur Sicherung des wirtschaftlichen Erfolgs eines Unternehmens. Dies gilt vor allem für sehr junge und sehr kleine Unternehmen: Die Arbeitsschutzorganisation sollte von Anfang an rationell aufgestellt werden.

Warum reagieren viele Arbeitgeber dann so zurückhaltend?

"Arbeitsschutzorganisation" – das klingt nach viel Aufwand, nach bürokratischem Wust, nach einer Unmenge an schwer verständlichen Normen und Vorschriften, nach einer Störung der Betriebsabläufe und nach finanziellem Aufwand.

Keine Arbeitsschutzorganisation zu haben, ist aber nicht nur rechtswidrig: Es ist langfristig betrachtet auch nicht betriebswirtschaftlich sinnvoll. Das für den Arbeitsschutz eingesetzte Geld zahlt sich schon rein finanziell betrachtet aus: Gemäß einer Studie der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) fließt für jeden Euro, der in die Arbeitssicherheit investiert wird, mehr als das Doppelte in die Unternehmenskasse zurück: weil die Gefährdungen sinken und weil das Gefahrenbewusstsein mit geeigneten Maßnahmen steigt.

Die Arbeitssicherheit muss aber natürlich planvoll und effizient aufgebaut werden. Genau das garantiert eine gute Arbeitsschutzorganisation.

Wie läuft eine gute Arbeitsschutzorganisation konkret ab?

Arbeitsschutz ist eine äußerst individuelle Angelegenheit. Es gibt keinen Weg, der für alle Unternehmen gleichermaßen gelten kann. Entscheidend sind die Mitarbeiterzahl und die betrieblichen Gegebenheiten. Die Arbeitsschutzorganisation orientiert sich also konsequent am Betriebsbedarf.

Maßgeblich für die jeweils erforderlichen Maßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung. Arbeitgeber sind verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz zu ermitteln, welche Gefährdungen bestehen könnten. Dies können arbeitsmittelbezogene, arbeitsstättenbezogene oder tätigkeitsbezogene Risiken sein. Auch psychische Belastungsfaktoren sollten nicht unbeachtet bleiben. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer aktualisiert werden, sobald sich am Arbeitsplatz etwas verändert – etwa durch bauliche Veränderungen oder eine neue Maschine.

Daraus ergibt sich auch, dass innerhalb des gleichen Betriebes für verschiedene Arbeitsplätze unterschiedliche Arbeitsschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen.

Die Beschäftigten sind in diesen Prozess einzubeziehen, schließlich sind sie Experten für ihren Arbeitsplatz und kennen Ansätze für mögliche Verbesserungen selbst am besten.

Aus der Beurteilung der Arbeitsplätze lassen sich die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen ableiten. Sie können sich auf die Ausstattung der Beschäftigten mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) beziehen oder die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplan erfordern. Die Schutzmaßnahmen müssen im individuellen Fall sinnvoll und notwendig sein.

Arbeitsschutzorganisation ist kein Fall für die Schreibtischschublade: Der Arbeitgeber muss regelmäßig prüfen, ob die Maßnahmen konsequent durchgeführt werden und ob sie wirksam sind. Dazu zählen auch Unterweisungen der Mitarbeiter und Betriebsanweisungen.

Wer überprüft, ob die Arbeitssicherheit eingehalten wird?

Berufsgenossenschaften, Unfallkassen der öffentlichen Hand und die staatliche Gewerbeaufsicht dürfen die Arbeitsschutzorganisation eines Betriebs jederzeit überprüfen. Dazu ist deren Mitarbeitern auf Verlangen Zutritt zum Betriebsgelände zu gewähren – auch ohne Vorankündigung.

Wenn der Schutz der Beschäftigten als nicht ausreichend erachtet wird, erhält der Arbeitgeber in der Regel zunächst eine Beratung und Fristen, in denen er weiteren Maßnahmen umzusetzen hat. Handelt es sich um gravierende Sicherheitsmängel, können betroffene Arbeitsmittel oder Anlagen allerdings auch mit sofortiger Wirkung stillgelegt werden.

Arbeitsschutzmaßnahmen können auch im Zusammenhang mit einem Schadensfall überprüft werden: Kommt es zu einem Unfall oder einer sonstigen gesundheitlichen Beeinträchtigung eines Mitarbeiters, können die Versicherungsträger vom Arbeitgeber Ersatzleistungen fordern, sofern sie feststellen, dass er den Anforderungen des Arbeitsschutzes nicht gerecht geworden ist. In einem solchen Fall können Arbeitgeber sogar straf- oder zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Wo können Unternehmen Hilfe und Beratung bekommen?

Wer eine rationelle Arbeitsschutzorganisation aufbaut oder grundlegend neu organisiert, fühlt sich möglicherweise überfordert. Hilfe bei der Arbeitsschutzorganisation leisten beispielsweise Betriebsärzte, Berufsgenossenschaften oder erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Unterstützung bieten auch die Kammern, Berufsverbände und spezialisierte Unternehmensberatungen. Eine professionelle Lösung für eine optimale Arbeitsschutzorganisation sind Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS). Hierzu informiert beispielsweise die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.

 
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