Sicherer Umgang mit Epoxidharzen
Epoxidharze überzeugen durch Eigenschaften wie hohe mechanische Belastbarkeit, gute Haftungseigenschaft und hohe Beständigkeit gegenüber Chemikalien. Deshalb werden sie in vielen Branchen für unterschiedlichste Anwendungsbereiche eingesetzt: von Rotoren für Windkraftanlagen oder Leiterplatten in der Elektrotechnik über die Herstellung von Formteilen hin zum Einsatz als Kleb- und Beschichtungsstoff – die Bandbreite ist enorm. Aus vielen Produktionsbetrieben sind Epoxidharze nicht wegzudenken.
Auf der anderen Seite enthalten Epoxidharze sensibilisierende Eigenschaften, die bei unzureichendem Arbeitsschutz zu Hautausschlägen und Allergien führen können. Tatsächlich zählen Epoxidharze branchenübergreifend zu den häufigsten Auslösern berufsbedingter allergischer Hauterkrankungen. Erkrankungen auf Grund ungenügenden Arbeitsschutzes beim Umgang mit Epoxidharzen können bis hin zur Berufsunfähigkeit führen. Die meisten bestätigten Fälle epoxidharzverursachter Hauterkrankungen betreffen die Bauwirtschaft, gefolgt von Elektro- und Metallindustrie, Chemiebranche und sogar Verwaltung. Die Gesundheitsgefährdungen durch Epoxidharze sind häufig weder den Betriebsleitungen noch den Anwendern bewusst.
Da Epoxidharze momentan noch nicht überall durch gleichwertige und dabei weniger gefährliche Produkte auf Basis anderer Rohstoffe ersetzt werden können, kommt hier dem Arbeitsschutz eine besonders wichtige Bedeutung zu. Der Arbeitsschutz für Epoxidharze umfasst technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen.
Was ist das Gefährliche an Epoxidharzen?
Ausgehärtete Epoxidharze gelten nicht als sensibilisierend. Problematisch sind in erster Linie die Komponenten, aus denen Epoxidharze hergestellt werden. Epoxidharze entstehen durch eine chemische Reaktion zweier Komponenten. Die eine Komponente enthält Stoffe der Epoxidgruppe, die für die charakteristischen Eigenschaften der Epoxidgruppe verantwortlich ist. Die zweite Komponente ist ein Härter, und zwar in der Regel ein Amin oder ein Säureanhydrid. Jede einzelne dieser beiden Komponenten ist für sich genommen potenziell gesundheitsschädlich bzw. allergieauslösend.
Die Hauptgefahrenbereiche sind
- allergische Reaktionen bei Kontakt mit Haut oder Augen (häufig)
- Atemwegserkrankungen durch Aerosole, Rauch und Dämpfe (gelegentlich)
- Verbrennungen oder Verätzungen auf Grund von chemischen Reaktionen (selten)
Im Gegensatz zu einer Vielzahl anderer Berufsallergene treten Kontaktekzeme bei Epoxidharzen schon nach kurzer Expositionszeit auf, innerhalb von wenigen Wochen oder sogar Tagen. Die Hautreaktionen sind dabei nicht unbedingt auf die Stellen direkten Kontakts begrenzt, sondern können als so genannte aerogene Kontaktekzeme im Gesicht oder an anderen unbedeckten Hautpartien in Erscheinung treten.
Wenn sich aus anfänglichen Reizungen und Irritationen tatsächlich eine Allergie entwickelt, reagiert der Körper mit stark juckenden Ekzemen. Die Allergie bleibt auch bei Abklingen der Ekzeme bestehen, das heißt bei jedem erneuten Kontakt mit den allergieauslösenden Stoffen entflammt schnell ein neuer Krankheitsschub – und dies auch bei nur geringem Kontakt. Häufig kann sich ein Beschäftigter, der eine Allergie gegen Epoxidharze entwickelt hat, nicht einmal mehr in einem Raum aufhalten, in dem Epoxidharze verarbeitet werden, ohne einen Allergieschub zu erleiden.
Was kann man gegen die Gefährdungen tun?
Idealerweise sollten die Epoxidharze gegen andere, ungefährlichere Stoffe ersetzt werden. Sofern das nicht möglich ist, sind technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Arbeitsmedizin spricht hier von expositionsmindernden Produktionsverfahren, d. h. der Kontakt der Beschäftigten mit den gefährlichen Stoffen wird auf ein Minimum reduziert. Im Falle von Epoxidharzen können beispielsweise Kartuschensysteme statt manuell anzusetzender Mischungen verwendet werden, weil hier das Risiko von Hautkontakt z. B. durch Spritzer bedeutend geringer ist.
Zudem ist der Mitarbeiter über die Gefährdung und mögliche Schutzmaßnahmen zu informieren. Der Arbeitgeber hat eine der Gefährdungsbeurteilung Rechnung tragende tätigkeitsbezogene Betriebsanweisung zu erstellen. Sie enthält unter anderem Informationen über die Gefahrstoffe sowie Art der Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit, über angemessene Vorsichtsmaßnahmen und Regeln zum Schutz am Arbeitsplatz sowie über das richtige Verhalten bei Unfällen, Notfällen und Betriebsstörungen. Über die schriftliche Betriebsanweisung hinaus muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Beschäftigten vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit und fortan mindestens einmal jährlich auch mündlich über Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen unterrichtet werden.
Ist das Ersetzen gefährdender Stoffe nicht möglich und genügen technische und organisatorische Maßnehmen nicht aus, um die Gefahren durch die Epoxidharze ganz einzudämmen, ist eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA) unbedingt erforderlich. Auch hier ist eine Unterweisung bzw. Schulung seitens des Arbeitgebers unabdingbar. Häufig kommt es beispielsweise beim Wechseln der Arbeitshandschuhe zu Anwendungsfehlern, wodurch der allergieauslösende Stoff vom Schutzhandschuh auf die Haut übergeht.
Woraus besteht die Persönliche Schutzausrüstung für den Umgang mit Epoxidharzen?
Die PSA für Beschäftigte, die mit Epoxidharzen in Kontakt kommen, sollte folgende Teile umfassen:
- Schutzhandschuhe aus Butylkautschuk (Schichtdichte min. 0,5 mm) oder Nitril (nicht alle Modelle für Epoxidharze geeignet!), bei starkem Schwitzen ggf. mit Unterziehhandschuhen aus Baumwolle
- Schutzbrille oder Visier, vor allem beim Mischen oder Arbeiten über Kopf
- Langärmlige Arbeitskleidung bzw. lange Hosenbeine; Hosenbeine sind über den Stiefel zu tragen, damit keine Gefahrenstoffe in die Stiefel rinnen können
- Evtl. Atemschutzmaske
- Schürzen und/oder Armstulpen, um Arbeitskleidung und Haut zu schützen
- Evtl. Einweg-Overall und Stiefel
Mit Epoxidharz verunreinigte Arbeitskleidung sollte umgehend gewechselt werden. Keinesfalls darf sie mit der Straßenkleidung in Kontakt kommen.
Wie bei allen Anwendungsfällen von Persönlicher Schutzausrüstung ist auch für den Umgang mit Epoxidharzen erforderlich, dass die PSA in ausreichender Anzahl und in der jeweils passenden Größe vorhanden sein muss. Vor jedem Einsatz sollte die PSA auf Beschädigung, Versprödung und Kontamination geprüft werden. Beschädigte und stark verunreinigte Schutzkleidung ist zu entsorgen.
Was müssen Arbeitgeber beachten?
Arbeitgeber sind für die Arbeitssicherheit ihrer Beschäftigten verantwortlich. Sie müssen für geeignete Schutzmaßnahmen sorgen und ihre Beschäftigten im Umgang damit schulen. Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen sollte der Arbeitgeber regelmäßig kontrollieren, denn Arbeitsschutz ist keine einmalige Angelegenheit: Die bestmögliche Sicherheit für die Beschäftigten ist immer wieder zu überprüfen und wo möglich kontinuierlich zu verbessern.
Bei Betriebsbegehungen im Rahmen einer Studie wurde der Gesundheitsstatus der Haut von Beschäftigten im Kontakt mit Epoxidharzen überprüft. Das Ergebnis: Fast die Hälfte der Betroffenen zeigte Rötungen und Hauttrockenheit als frühe Signale von Hautveränderungen bei Umgang mit Epoxidharzen. Die Untersuchung zeigte auch: Lag im Betrieb eine Betriebsanweisung zum sicheren Umgang mit Epoxidharzen vor, gab es weniger Beschäftigte mit Hautveränderungen. Besonders häufig wurden beginnende gesundheitliche Beschwerden in solchen Betrieben festgestellt, in denen die Betriebsleitung nichts von arbeitsabhängigen Beschwerden ihrer Mitarbeiter wusste. Hier bestanden deutliche Informationsdefizite über Risiken und mögliche Schutzmaßnahmen im Umgang mit Epoxidharzen.