Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (gewerbliche Nutzer) bzw. Händler.

Wann muss persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) / der Fallschutz geprüft werden?

Jederzeit sicher in Höhe arbeiten...

...das ist nur gewährleistet, wenn die verwendete Schutzausrüstung gegen Absturz auch noch in einem einwandfreien Zustand ist. Daher wird in der DGUV Regel 112-198 in Kapitel 10 ?Ordnungsgemäßer Zustand? die Wartung, Reinigung, Aufbewahrung und Prüfung beschrieben.



Prüfung der Persönlichen Schutzausrüstung / des Fallschutzes

Vor jeder Benutzung:

Jeder Benutzer von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), hat vor jeder Benutzung eine Sichtprüfung durchzuführen. Werden Mängel festgestellt, sin diese dem Verantwortlichen zu melden und die Arbeiten mit den mangelhaften Ausrüstungen im absturzgefährdeten Bereich einzustellen.



Nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate

Die Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), ist nach den Einsatzbedingungen (z.B. Hitzearbeitsplatz) und den betrieblichen Verhältnissen (z.B. wechselnde Benutzer/innen), mindestens jedoch alle 12 Monate durch einen ?Sachkundigen? auf ihren einwandfreien Zustand zu prüfen. Genau diese Sachkundeprüfung führen die WORKWEAR HEROES für dich durch.

Produktions-Kontrolle
PSAgA wird in der Produktion kontrolliert.



Wann ist die Ablegereife von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz erreicht?

Wie ist der Ablauf der Prüfung/Revision?

Wie sind die Kosten der Prüfung/Revision?

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