Atemschutz

Atemschutzgerät

Atemschutz: Sicherheit bei jedem Atemzug

Bitte einmal tief durchatmen: Das kann in Arbeitsumgebungen mit Gefährdungspotenzial einmal zu viel sein, wenn nicht auf das geeignete Atemschutzgerät geachtet wird. Passendes Atemschutzgerät ist deshalb an vielen Arbeitsplätzen essenzieller Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Das Atemschutzgerät schützt den Träger bzw. die Trägerin vor dem Einatmen von gesundheitsgefährdenden Stoffen, Partikeln oder Organismen bzw. vor Sauerstoffmangel. In manchen Berufen ist das Atemschutzgerät selbstverständlicher und täglich getragener Teil der Arbeitskleidung.

Wann sollte ein Atemschutzgerät verwendet werden?

Oberstes Ziel ist es, die Arbeitsplätze von Beschäftigten technisch und organisatorisch so zu gestalten, dass sie gar nicht erst mit potenziell gesundheitsgefährdenden Stoffen konfrontiert werden. Nicht immer ist es allerdings möglich, sämtliche Gefährdungen zu eliminieren. Reichen technische und organisatorische Maßnahmen nicht aus, um eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen, hat der Arbeitgeber einen geeigneten Atemschutz zur Verfügung zu stellen. Ihr Atemschutzgerät müssen die Beschäftigten immer dann tragen, wenn Schadstoffe an Arbeitsplätzen bestimmte Grenzwerte überschreiten.

Um das ideal geeignete Atemschutzgerät auswählen zu können, muss vorab eine genaue Analyse für die betroffenen Arbeitsplätze erstellt werden, die Aufschluss über die jeweiligen Schadstoffgehalte gibt. So wird die Sicherheit der Beschäftigten vor tätigkeitsbedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen gewährleistet – zum Wohle der Beschäftigten und zur Erhaltung der Produktivität.

Welche Arten von Atemschutzgeräten gibt es?

Die einfachste Art des Atemschutzes kennt seit der Corona-Pandemie jeder: Dabei handelt es sich um einfache Schutzmasken für Mund und Nase, die die Atemluft filtern. Es gibt sie als Einweg-Atemschutzmasken oder auch in wiederverwendbarer Ausführung. Auf der anderen Seite der großen Bandbreite an Atemschutzgeräten steht der komplette Schutzanzug mit extern erzeugter Atemluft, beispielsweise mittels Kompressoren oder Druckluftflaschen, wie er beispielsweise bei der Feuerwehr in Einsatz kommt.

Im Arbeitsschutz werden drei Geräteklassen beim Atemschutzgerät unterschieden:

  • Gruppe 1 mit einem Gewicht bis max. 3 kg und geringem Atemwiderstand (bis 5 mbar), hierunter fallen beispielsweise FFP-2-Masken. Dieses Atemschutzgerät bewahrt den Träger bzw. die Trägerin vor Verunreinigungen der Luft, schützt jedoch nicht vor Sauerstoffmangel.
  • Gruppe 2 mit einem Gewicht zwischen 3 und 5 kg oder einem Atemwiderstand von über 5 mbar, dies sind beispielsweise das ganze Gesicht bedeckende Vollmasken mit Partikelfilter. Auch diese Gruppe entfernt Verunreinigungen in der Atemluft, ohne vor Sauerstoffmangel zu schützen.
  • Gruppe 3 mit einem Gewicht von über 5 kg, dies betrifft z. B. Feuerwehrausrüstung mit Helm und Druckluftflasche. Dieser frischluftversorgte Atemschutz bewahrt den Träger bzw. die Trägerin sowohl vor verunreinigter Luft als auch vor Sauerstoffmangel.

Diese drei Gruppen sind nur grobe Kategorisierungen; und innerhalb der drei Gruppen gibt es noch vielerlei weitere Unterscheidungsmerkmale. Welches Atemschutzgerät optimal für die jeweilige Belastung am Arbeitsplatz geeignet ist, ohne die Beschäftigten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit über die Maßen zu belasten, muss in jedem individuellen Einzelfall geprüft und entschieden werden.

In jedem Fall gilt: Sicherheit vor Bequemlichkeit!

Je geringer das Atemschutzgerät ausgelegt ist, desto angenehmer ist es zu tragen. Auf der anderen Seite gilt: Je tiefer der Atemschutz kategorisiert ist, desto geringer ist die Schutzwirkung. Hier sollte keinesfalls der Bequemlichkeit Vorrang gegeben werden. Ein falsch ausgewählter Atemschutz kann katastrophale Auswirkungen für Leib und Leben der Träger haben!

Wenn ein Atemschutzgerät ausgewählt wird, das für den jeweiligen Einsatz von seiner Schutzwirkung her überdimensioniert ist, kann dies andererseits zu Akzeptanzproblemen bei den Trägerinnen und Trägern führen: Da der Atemschutz zu unangenehm zu tragen ist und als falsch gewählt empfunden wird, verzichten die Beschäftigten möglicherweise auf den Atemschutz, wo er dennoch dringend angebracht wäre – mit potenziell fatalen Folgen. Und: Ist das Atemschutzgerät nicht den Tätigkeiten angemessen ausgewählt, wird möglicherweise die Produktivität beeinträchtigt, weil das Tragen des Atemschutzgeräts anstrengend ist.

Im Bereich des Atemschutzgeräts gibt es ein sehr breites Produktsortiment. Die Angebotsvielfalt wirkt auf den ersten Blick übermäßig groß. Es lohnt sich aber, Zeit und Energie in die Auswahl des jeweils ideal passenden Produkts zu investieren, um die Faktoren Tragekomfort und Gesundheitsschutz bestmöglich zu vereinbaren.

Worauf ist bei der Auswahl des Atemschutzgeräts noch zu achten?

Vor der Corona-Pandemie war Atemschutzgerät ausschließlich ein Thema in betrieblichen Umfeldern. Seit auch in vielen Alltagssituationen Masken getragen werden müssen, rückte das Thema vermehrt in den Fokus: Woran erkennt man eigentlich qualitativ hochwertiges Atemschutzgerät?

Die Vorstellung, dass Atemschutzgerät nicht den versprochenen Schutz bieten könnte, ist in vielen Szenarien eine beängstigende Vorstellung. Im Zuge der Corona-Pandemie machten Meldungen über mangelhafte Ware Schlagzeilen. Um die Beschäftigten sicher vor Gefahren schützen zu können, sollte unbedingt auf das CE-Prüfzeichen geachtet werden. Bei zertifizierten Masken folgt auf das CE-Zeichen eine vierstellige Kennnummer, die auf die Durchführung der vorgeschriebenen jährlichen Überwachungsmaßnahmen schließen lässt. Selbstverständlich müssen auch die entsprechende Schutzklasse sowie der Herstellername und die Produktbezeichnung angegeben sein.

Welche Voraussetzungen gelten für den Einsatz des Atemschutzgeräts?

Geräte der Gruppen 2 und 3 dürfen nur nach vorheriger arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung getragen werden, denn diese Atemschutzgeräte sind für den Träger bzw. die Trägerin eine zusätzliche Belastung. Ein Arbeitsmediziner bzw. eine Arbeitsmedizinerin prüft daher im Vorfeld, ob die Person dafür gesundheitlich geeignet ist. Auf eine Erstuntersuchung folgen regelmäßige Folgeuntersuchungen. Gesetzliche Grundlage hierfür sind

  • die "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" und
  • die DGUV-Vorschrift 1, "Grundsätze der Prävention".

Der Arzt bzw. die Ärztin achtet bei der Einschätzung unter anderem auf Arbeitsschwere, Tragedauer und Klima. Nimmt der oder die Beschäftigte nicht an den Vorsorgeuntersuchungen teil, darf er oder sie keine Atemschutzgeräte der Klassen 2 und 3 tragen.

Für Atemschutzgeräte der Gruppe 1 gilt dagegen eine einfache Angebotsvorsorge: Der Unternehmer muss die Untersuchungen zwar anbieten, der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin kann aber selbst entscheiden, ob er oder sie daran teilnehmen möchte. Das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 ist nicht von der Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen abhängig.

Tragezeitbegrenzung

Ob einfache Atemschutzmaske oder Vollkörperanzug: Das Tragen von Atemschutzgerät belastet den Körper – zum einen auf Grund des Eigengewichts und zum Zweiten, weil es die Atmung mehr oder weniger behindert. Deshalb ist die Tragezeit von Atemschutzgerät in der Arbeitssicherheit begrenzt. Selbstverständlich variieren die Vorgaben, denn das Tragen einer FFP-2-Maske bedeutet eine wesentlich geringere Belastung als ein Ganzkörperanzug mit externer Atemluftzufuhr. Je nach Art des Atemschutzgeräts sind maximale Tragedauerzeiten, vorgegebene Zeiträume zur Erholung sowie Höchstgrenzen zu den Einsätzen pro Arbeitsschicht und pro Woche einzuhalten.

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