PSA – Persönliche Schutzausrüstung
PSA - Persönliche Schutzausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) rettet Leben. Deshalb muss sie der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes entsprechen und immer in ordnungsgemäßem Zustand sein. Dies gilt grundsätzlich, aber in ganz besonderem Maße für den Arbeitsschutz bei absturzgefährdeten Arbeitsplätzen.
Arbeitsschutz in Deutschland – weil Sicherheit immer vorgeht
Wie bei allem im Leben steht auch bei der Arbeit die Sicherheit und das Wohl des Menschen an erster Stelle. Laut Gesetz ist jeder Unternehmer für den Arbeitsschutz in seiner Firma verantwortlich. Er muss dafür sorgen, dass bestimmte Maßnahmen ergriffen werden, die die Angestellten bei der Arbeitsausübung schützen. Denn auch bei der Arbeit hat der Mensch ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Um diese zu schützen, stehen verschiedene Mittel zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit zur Verfügung. Sie umfassen Schutzkleidung, Atemschutzgeräte, Fuß- und Knieschutz, Augen- und Gesichtsschutz, Kopfschutz, Gehörschutz, Schutzhandschuhe, Absturzsicherungen, persönliche Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen sowie persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken.
Arbeitssicherheit – diese Pflichten hat der Arbeitgeber
Seit 1996 regelt das Arbeitsschutzgesetz die Pflichten des Arbeitgebers und somit die Maßnahmen, die zur betrieblichen Arbeitssicherheit durchgeführt werden müssen. Der Firmenchef muss die gesundheitsgefährdenden Bedingungen am Arbeitsplatz regelmäßig beurteilen und anschließend die erforderlichen Schutzmaßnahmen einleiten. Laut ArbSchG muss der Unternehmer gefährliche Arbeitsbereiche absichern und einen Notfallplan ausarbeiten, der bei einem Brand oder Unfall greift.
Jedem Beschäftigen an einem Arbeitsplatz mit Gefährdungspotenzial muss der Arbeitgeber eine geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, die das Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen so weit wie möglich minimiert. Aus hygienischen und ergonomischen Gründen sollte jeder Beschäftigte seine eigene Schutzausrüstung bekommen – auch deshalb heißt sie persönliche Schutzausrüstung.
Geeignet ist die Schutzausrüstung dann, wenn sie dem Stand der Technik entspricht, die ermittelten Gefährdungen auf ein möglichst geringes Risiko begrenzt, dem Anwender passt und gut handhabbar und justierbar ist.
Worum sich der Arbeitgeber zudem kümmern muss
Der Unternehmer muss die Schutzausrüstung, die er seinen Arbeitnehmern aushändigt, mindestens einmal im Jahr von einer sachkundigen Person auf uneingeschränkte Funktion kontrollieren lassen. Kümmert sich ein Firmenchef nicht um den Arbeitsschutz, der bei Arbeiten in luftiger Höhe auch mit Absturzsicherung einhergeht, drohen empfindliche Strafen.
Die Gefährdungsbeurteilung – Vorsorge ist besser als Nachsorge
Der Arbeitgeber ist gemäß § 6 Abs. 2 ArbSchG dazu verpflichtet, die regelmäßige Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Auch Unfälle müssen vermerkt werden. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Betrieb ist der Kern einer jeden Schutzstrategie. Besonders gefährliche Arbeitsbereiche dürfen nur von Personen betreten werden, die zuvor eine entsprechende Unterweisung bekommen haben. Zudem ist der Arbeitgeber für präventive Maßnahmen verantwortlich, durch deren Befolgung Unfälle und andere Gefährdungen am Arbeitsplatz verhindert werden sollen.
PSA: Auch der Beschäftigte ist in der Pflicht
Vor jeder Anwendung muss der Beschäftigte seine persönliche Schutzausrüstung überprüfen. Die Sicht- und Funktionsprüfung des Anwenders bezieht sich auf augenscheinliche Mängel. Die PSA darf beispielsweise keine Verformungen, Risse, Versprödung, aufgescheuerten Nähte oder sonstigen Abnutzungsspuren aufweisen. Je nach individueller Schutzausrüstung sollten unterschiedliche Schwerpunkte bei der Prüfung gelegt werden. Gehörschutzkapseln beispielsweise dürfen keine defekten Polster haben, Schutzbrillen keine zerkratzten Gläser, Atemschutzfilter keine beschädigte Versiegelung. Sollte eine Beschädigung vorliegen oder der Anwender auch nur Zweifel an der Funktionalität seiner Schutzausrüstung haben, darf er sie nicht verwenden. Mängel oder vermutete Mängel an der Schutzausrüstung sind
Die Kenntnisse zur Einschätzung seiner persönlichen Schutzausrüstung erhält der Beschäftigte durch Betriebsanweisungen und Unterweisungen. Zur Durchführung dieser Maßnahmen wiederum ist der Arbeitgeber verpflichtet. Der Mitarbeiter muss eine Einweisung vor der ersten Anwendung und dann mindestens einmal jährlich erhalten. Inhalt der Unterweisung ist auch die angemessene Reinigung und Lagerung der persönlichen Schutzausrüstung. Vor allem Verschmutzungen sind nach dem Einsatz unverzüglich zu entfernen, weil sie anderenfalls die Schutzfunktion der Ausrüstung beeinträchtigen könnten.
Zur Abgrenzung: Was zählt nicht zur PSA?
Zur persönlichen Schutzausrüstung gehören tatsächlich nur die Teile, die von Beschäftigten genutzt oder getragen werden, um Sicherheit und Gesundheit zu schützen. Andere Teile der Arbeitskleidung oder von Uniformen, die nicht spezifisch dem Gesundheitsschutz und der Sicherheit dienen, zählen nicht zur PSA. Auch persönliche Schutzausrüstungen für Bundeswehr, Zivil- und Katastrophenschutz, Bundes- und Landespolizei sowie sonstige Ordnungs- und Sicherheitsdienste werden nicht der PSA zugerechnet, ebenso wenig die Ausrüstungen von Not- und Rettungsdiensten.
Wie reinigt und wartet man die PSA korrekt?
Die Reinigungsvorgaben für die persönliche Schutzausrüstung unterscheiden sich je nach Art der Ausrüstungsgegenstände und Hersteller. Der Hersteller gibt an, wie die Schutzausrüstung gereinigt und gepflegt werden soll. Einfache Arbeiten können vom Anwender selbst ausgeführt werden. Komplexere Wartungsarbeiten müssen eventuell an eine spezialisierte Werkstatt gegeben werden. Gurtbänder und Seile einer Absturzsicherung beispielsweise sind in einer milden Seifenlauge in 40 °C warmem Wasser zu reinigen und anschließend mit klarem Wasser nachzuspülen. Wäschetrockner oder Heißluftgebläse sind für die persönliche Schutzausrüstung im Allgemeinen nicht geeignet – besser ist die natürliche Trocknung an der Luft.
Wie wird die PSA gelagert?
Licht, insbesondere UV-Strahlung, aber auch zu warme, zu trockene oder zu feuchte Luft können nachteilig auf die schützende Funktion der PSA einwirken. Selbstverständlich sollte der Kontakt mit Säuren, Laugen oder Lösemitteln vermieden werden.
Wie lange kann die PSA verwendet werden?
Die maximale Gebrauchsdauer der persönlichen Schutzausrüstung ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie Lagerzeiten und -bedingungen, Witterungseinflüssen, Pflegezustand und Art des Einsatzes sowie Einsatzbedingungen.
Doch selbst unter idealen Bedingungen wie korrekter Reinigung und optimaler Lagerung altern Materialien. Deshalb gibt der Hersteller eine so genannte Ablegereife an. Die Ablegereife definiert das Ende der empfohlenen Nutzungsdauer einer persönlichen Schutzausrüstung. Spätestens jetzt sollte sie ausgetauscht werden, weil ihre Funktionstüchtigkeit, und damit ist die Schutzwirkung gemeint, nicht mehr vollständig gegeben sein könnte.
Absturzprävention: Beitragsunabhängige Prämienförderung der BG Bau
Arbeitsschutz, und hier vor allem die Absturzsicherung, ist ein wichtiges Thema – gerade in der Bauwirtschaft. Absturzunfälle von Leitern, Dächern und Gerüsten bedeuten vor allem persönliches Leid, aber auch wirtschaftlichen Verlust. Hochgelegene Arbeiten in Zusammenhang mit fehlenden oder mangelhaften Sicherungseinrichtungen führen immer wieder zu schweren und tödlichen Unfällen. Eine gut funktionierende, angepasste und ordentlich gepflegte persönliche Schutzausrüstung kann das Schlimmste verhindern.
Um Abstürze und Durchstürze zu minimieren, bietet die BG Bau als neues Modell die von Beiträgen unabhängige Prämienförderung an. Dabei wird jede Investition in den Arbeitsschutz zu 50 Prozent bezuschusst. Welche Produkte und Maßnahmen von der Förderung profitieren, ist dem Katalog unter www.bgbau.de/praemien zu entnehmen.