Was tun bei einem Arbeitsunfall?

11. May 2021

Ein Bauarbeiter liegt mit schmerzverzerrtem Gesicht auf dem Boden. Ein zweiter Bauarbeiter kniet über ihm und leistet Hilfe.

Was tun bei einem Arbeitsunfall?

Die bzw. der durchschnittliche Deutsche arbeitet über 30 Stunden pro Woche. Dies ist eine lange Zeit – und deshalb ist es nicht allzu verwunderlich, dass es immer wieder zu Arbeitsunfällen kommt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Unfall sich in einem Büro, einem Lager oder sonst wo ereignet – die darauffolgende Vorgehensweise ist prinzipiell immer die Gleiche. Und es ist sehr wichtig, dass diese genau befolgt wird.

In diesem Artikel erfahren Sie, was genau unter einem Arbeitsunfall zu verstehen ist, wie häufig es zu Unfällen während der Arbeit kommt, wie Sie sich bei einem Arbeitsunfall verhalten sollen – und wie diese verhindert werden können. So sind Sie gleich viel besser über das Thema Arbeitsschutz und Arbeitsunfälle informiert!

Arbeitsunfall: Definition und Häufigkeit

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) definiert einen Arbeitsunfall wie folgt: „Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden. Und die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz bei der Ausübung dieser Tätigkeiten."

Schwere Unfälle tragen sich meist zu, wenn auf der Arbeit schwere Maschinen eingesetzt oder schwere Gegenstände transportiert werden. Das Verletzungsrisiko kann aber durch das Tragen von Arbeitsbekleidung wie Helm und Sicherheitsschuhe verringert werden. Genauso kann es aber auch zu Unfällen im Büro kommen, die einfach durch Stolpern oder Ausrutschen hervorgerufen werden.

Weltweit kommt es jedes Jahr zu über 270 Millionen Arbeitsunfällen! Diese Zahl scheint sehr hoch zu sein. Doch wenn man sich überlegt, wie viele Milliarden Menschen täglich stundenlang auf der Arbeit verbringen, rücken die 270 Millionen jährlichen Unfälle in das richtige Verhältnis. Mehr als zwei Millionen Menschen sterben zudem jährlich an Unfällen, die sich während der Arbeit zutragen oder an Krankheiten, die durch den Beruf hervorgerufen werden. In der EU sind zu 80 % Männer von Arbeitsunfällen betroffen. In Deutschland waren es im Jahr 2016 etwas mehr als 400 Menschen. Interessanterweise ist es wahrscheinlicher, dass sich ein Arbeitsunfall an einem Montag zuträgt, als an einem anderen Wochentag. Die schwersten Unfälle tragen sich aber an einem Samstag zu.

Arbeitsunfälle vermeiden

Natürlich ist es nicht leicht, genaue Tipps zur Prävention von Arbeitsunfällen zu geben. Denn diese unterscheiden sich von Branche zu Brache. Ein Fensterputzer muss andere Sicherheitsvorschriften befolgen als ein Bäcker, eine Krankenpflegerin muss auf Dinge achten, die z. B. für eine Lehrerin weniger wichtig sind. Trotzdem können aber einige allgemeinen Hinweise gegeben werden, die dabei helfen können, Arbeitsunfälle zu vermeiden bzw. zu verringern.

Als Erstes gilt es, immer die erforderliche Arbeitsbekleidung zu tragen. Dazu können z. B. Sicherheitsschuhe oder ein Helm gehören. Diese gewährleisten eine erhöhte Arbeitssicherheit und können dazu beitragen, dass eventuelle Unfälle viel weniger schlimm ausfallen. Außerdem gilt es, immer und sehr genau alle Anweisungen zu befolgen – egal, ob diese direkt von einem oder einer Vorgesetzten stammen, einem Buch oder einer Anleitung zu entnehmen sind.

Auch der Arbeitgeber hat seinen Beitrag zu leisten, z. B. indem immer sichergestellt wird, dass alle Maschinen einwandfrei funktionieren und dass das Arbeitsumfeld generell so sicher wie möglich ist. Außerdem können regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen zu dem Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sehr gut sein.

Was tun bei einem Arbeitsunfall?

Doch manchmal kann es – trotz aller möglichen Vorsicht – doch zu Unfällen auf der Arbeit kommen. Sollte dieser Fall (bzw. Unfall) eintreten, gibt es Handlungsweisen, die unbedingt befolgt werden sollten. Und so gelangen wir zu dem eigentlichen Inhalt dieses Artikels, nämlich der Beantwortung der Frage: Was ist zu tun bei einem Arbeitsunfall?

Rettungskette und Meldung

Bei einem schweren Unfall (oder einem, der auf den ersten Blick schwer scheint) gilt es als allererstes, einen Notruf abzusetzen. Dazu rufen Sie die Notfallnummer 112 an. Bleiben Sie ruhig und schildern Sie genau, was sich zugetragen hat. Außerdem ist es unerlässlich, dass Sie genau angeben, wo sich der Unfall ereignet hat, sowie wie viele Verletzte es gibt und in welchem Zustand sich diese befinden.

Nachdem Sie alle wichtigen Informationen vorgetragen haben, legen Sie auf keinen Fall auf! Warten Sie vielmehr auf Rückfragen und Anweisungen.

Es kann auch sein, dass Sie oder Ihre Kollegen Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen müssen. Setzen Sie dabei das um, was Sie in den Erste-Hilfe-Kursen gelernt haben. Sollte die Verletzung doch etwas leichter – und sollte die reguläre Arbeit länger als einen Tag ausfallen – so muss die Person, die verunfallt ist, einem sogenannten „Durchgangsarzt" vorgestellt werden. Dies organisiert der Arbeitgeber. Ein Durchgangsarzt ist auf Arbeitsunfälle spezialisiert und analysiert genau die Art der Verletzung und sucht außerdem nach möglichen Ursachen. Die Erkenntnisse eines D-Arztes können vor allem dann sehr wertvoll werden, wenn sich aus dem Arbeitsunfall ein rechtlicher Streitfall entwickelt.

Im Fall eines schweren Unfalles wird die verletzte Person oder Personen von einem Rettungswagen in das Krankenhaus gebracht, wo Sie anschließend behandelt werden. Sollte es zu einem oder mehreren Todesfällen gekommen sein – oder wenn es sich um Massenunfälle oder solche mit sehr schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen handelt, so ist es Pflicht, den Unfall umgehend an den Unfallversicherungsträger zu melden. Außerdem ist auch der Staat in Form z. B. von der Gewerbeaufsicht sofort zu informieren.

Melden und Dokumentieren des Arbeitsunfalles

Wenn sich um die direkten Folgen eines Unfalles gekümmert wurde, geht es in dem zweiten Schritt um Meldung und Dokumentation. Sollte der oder die Verletzte bzw. die Verletzten länger als drei Tage nicht zur Arbeit fähig sein, so ist es die Pflicht des Arbeitgebers, den Unfall dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Dieser kann eine Berufsgenossenschaft oder eine Unfallkasse sein. Das Melden des Unfalls an den zuständigen Versicherungsträger kann entweder per Formular oder aber als Online-Anzeige erfolgen. Wichtig ist dabei, dass dies innerhalb der ersten drei Tage nach dem Unfall geschieht. Es muss entweder der Betriebs- oder der Personalrat unterzeichnen.

Außerdem ist zu beachten, dass dem Versicherungsträger zwei Exemplare zuzuschicken sind. Ein weiteres muss an die verantwortliche staatliche Stelle gesendet werden (z. B. die Gewerbeaufsicht).

Auch die verunglückte Person hat ein Recht darauf, eine Kopie zu erhalten. Es ist die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, darauf hinzuweisen und diese auf Wunsch auszustellen.

Sollte es einen Betriebsarzt geben, so muss auch dieser über den Unfall informiert werden. Gleiches gilt, wenn es in dem Unternehmen eine Fachkraft gibt, die auf Arbeitssicherheit spezialisiert ist.

Versicherungsschutz

Nachdem all dies geschehen ist, entscheidet der Unfallversicherungsträger, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht. Dazu wird genau analysiert, wie sich der Unfall zugetragen hat, welche die Gründe sind etc. Auch die Ergebnisse der Untersuchung des Durchgangsarztes werden dazu herbeigezogen.

Entgelt nach Arbeitsunfall

Sollte eine Person nach einem Arbeitsunfall nicht arbeitsfähig sein, so hat sie Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung. In den ersten sechs Wochen trägt diese der Arbeitgeber, danach die Krankenkasse. Zu beachten ist, dass in einem solchen Fall nicht der gesamte Lohn ausgezahlt wird, sondern ein Verletztengeld, das normalerweise rund 80% des vollen Gehaltes beträgt.

Fazit: Richtig Handeln nach Arbeitsunfall

Sie sehen also: Ein Unfall während der Arbeit ist eine Situation, die jährlich mehr als 200 Millionen Menschen betrifft. Deshalb ist es so wichtig, dass auch Sie wissen, wie Sie in einem solchen Fall handeln müssen. Auf die erste Sofortmeldung und auf das eventuelle Leisten von Erste-Hilfe folgt das Verständigen des Versicherungsträgers. Danach liegt es an dem Versicherungsträger zu beschließen, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht. Damit dieser gewährleistet werden kann, ist es wichtig, dass alle Schritte wie hier beschrieben befolgt werden.

Dir brennt auch etwas? Kontaktieren Sie uns!

Folgen Sie uns


Wird geladen …
Wird geladen …