Wichtige Maßnahmen bei einem Brandfall
Alarm! Richtiges Verhalten im Brandfall
Etwa 3.500 Brände werden den Betriebsgenossenschaften pro Jahr gemeldet. Die Folgen für die Unternehmen, aber auch Leib und Leben der Beschäftigten sind teilweise enorm. Allein die finanziellen Schäden der zehn größten Brände in Betrieben schlugen 2015 mit 711 Millionen Euro zu Buche. Vorsorgemaßnahmen und richtiges Verhalten im Brandfall können Schäden vermeiden oder reduzieren. Der beste Feuerlöscher ist schließlich derjenige, der nie benutzt werden muss.
Wodurch entstehen Brände in Betrieben?
Die Hauptgründe für Brände im Betrieb sind folgende:
- Elektrische Anlagen und Geräte
- menschliches Fehlverhalten
- falscher Umgang mit Gefahrenstoffen
Dies zeigt: Vorsorgemaßnahmen, in erster Linie die Information und Unterweisung der Mitarbeiter, verhindern effektiv Brände. Hier liegt eine zentrale Aufgabe für den Brandschutz.
Vorsorge ist besser als Nachsorge
Unternehmen können vieles tun, damit es erst gar nicht zu einem Brand kommt oder er so schnell wie möglich gelöscht werden kann. Die tragenden Säulen sind Brandverhütung (durch vorbeugende und bauliche Brandschutzmaßnahmen) und abwehrende Brandschutzmaßnahmen, die im Brandfall Rettung von Menschen und Tieren und wirksame Löscharbeiten ermöglichen. Hier geht es auch darum, Begleitschäden der Löscharbeiten zu vermeiden, die den Primärschaden um ein Vielfaches übersteigen können.
- Für den Standort geeignete Feuerlöscher müssen in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Die Feuerlöscher müssen regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.
- Feuerlöscher sollten unbedingt gut sichtbar und leicht erreichbar sein. Sie müssen schnell und einfach aus der Halterung entnommen werden können.
- Die Griffhöhe für Feuerlöscher liegt bei 80–120 cm.
- Die Standorte der Feuerlöscher sind im Flucht- und Rettungsplan zu verzeichnen.
- Das Unternehmen hat dafür zu sorgen, dass es genügend Brandschutzhelfer im Betrieb gibt.
- Verhaltensregeln bei einem Brand müssen festgelegt und dokumentiert sein.
- Die Mitarbeiter müssen regelmäßig über das richtige Verhalten bei einem Brand unterrichtet werden.
- Das richtige Verhalten lässt sich in Brandschutzübungen proben.
- Schutzkleidung muss den Anforderungen des Arbeitsplatzes und der Größe des Beschäftigten optimal entsprechen. Schutzkleidung, die nicht passt, kann zu Einschränkungen bei Sicht oder Beweglichkeit führen.
Die Einhaltung dieser Brandschutzvorkehrungen muss regelmäßig überprüft und dokumentiert werden. Zur Vermeidung von Personenschäden ist es unumgänglich, dass die Beschäftigten im Brandfall unverzüglich gewarnt werden können und das Gebäude verlassen.
Es brennt! Was tun?
Kommt es doch zu einem Brand im Betrieb, helfen diese Verhaltensweisen dabei, Schäden einzudämmen:
- Panik vermeiden!
Angst und Panik sind im Brandfall nachvollziehbar, führen jedoch meist zu falschen Verhaltensweisen. Versuchen Sie selbst Ruhe zu bewahren und Kollegen in Panik schnellstmöglich an einen sicheren Ort zu bringen. - Brand melden!
Rufen Sie die Feuerwehr unter 112. Sprechen Sie trotz der Aufregung ruhig und deutlich. Geben Sie die wichtigsten Informationen durch: Was ist passiert, wo ist es passiert, gibt es verletzte Personen? Warten Sie auf Rückfragen der Feuerwehr. - Mitarbeiter warnen!
Achten Sie darauf, dass alle Beschäftigten den Brandausbruch bemerkt haben und ernst nehmen. Denken Sie an Pausen- und Waschräume und machen Sie klar, dass es sich nicht etwa um einen Probealarm handelt. Bringen Sie auch sich selbst in Sicherheit. - Anlagen abschalten!
Sperren Sie Rohrleitungen ab, drehen Sie den Gashaupthahn zu, machen Sie elektrische Anlagen spannungsfrei. - Gefahrenbereich verlassen!
Verlassen Sie den Gefahrenbereich über die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege. Helfen Sie anderen Menschen wie beispielsweise Behinderten. Aufzüge dürfen bei einem Brand keinesfalls genutzt werden: Das Feuer könnte die Aufzugsanlage außer Betrieb setzen; die Menschen wären eingeschlossen und dem Feuer ausgeliefert. - Gehen Sie gebückt!
Bewusstlosigkeit aufgrund von Sauerstoffmangel und Hitze ist ein großer Gefahrenpunkt. Da Rauch und Hitze nach oben steigen, gehen Sie daher besser gebückt. Bei großer Rauchentwicklung verlassen Sie die Gefahrenstelle gegebenenfalls kriechend. - Den Maßnahmen der Brandschutzordnung folgen!
Wenn der Brand noch in der Entstehungsphase ist, können Sie ihn eventuell mit einem Feuerlöscher oder Wandhydranten unter Kontrolle bringen oder eindämmen. Denken Sie dabei stets an Ihre Eigengefährdung. Falls Sie den Brand nicht löschen können, verlassen Sie die Brandstelle. - Menschenleben retten!
Die Rettung von Menschenleben hat absoluten Vorrang vor der Brandbekämpfung. Helfen Sie weniger mobilen, ortsunkundigen und verängstigen Menschen, den Brandort zu verlassen. Hindern Sie Menschen mit brennender Kleidung am Fortlaufen; hüllen Sie sie in Jacken, Mäntel oder Decken, um das Feuer zu ersticken. Ist das nicht möglich, löschen Sie das Feuer mit einem Feuerlöscher; sprühen Sie möglichst nicht in das Gesicht der brennenden Person.
Wenn alle in Sicherheit sind …
Die Versorgung verletzter Personen hat nun Vorrang.
- Brandwunden werden mit kaltem (aber nicht eiskaltem) Wasser gekühlt.
- Auf größere Verbrennungen wird ausschließlich steriler Wundverband aufgebracht und, sofern möglich, an unverletzter Haut befestigt.
- Berühren Sie die Wunden nicht und bringen Sie keine Salben, Puder, Gels oder anderes auf.
- Reißen Sie festklebende Kleidung nicht ab.
- Ist der Patient bei Bewusstsein, führen Sie reichlich Flüssigkeit zu.
- Bringen Sie bewusstlose Personen in die stabile Seitenlage mit nach hinten überstrecktem Kopf.
- Schützen Sie Verletzte vor Verlust von Körperwärme, auch von unten (falls sie auf dem Boden liegen oder sitzen).
Nach dem Brand kann vor dem Brand sein
In der betrieblichen Brandnachsorge muss jeder Brand, auch wenn er sehr klein war, der Betriebsleitung und dem Brandschutzbeauftragten gemeldet werden. Sämtliche Brandschutzvorkehrungen müssen umgehend wieder einsatzbereit gemacht werden. Dies betrifft Brandmeldeanlagen sowie Feuerlöschanlagen, -geräte und -einrichtungen. Bevor elektrische Anlagen und Betriebsmittel wieder in Betrieb genommen werden, müssen sie geprüft werden.
Brandschutz und Arbeitsschutz: Widerspruch oder Ergänzung?
Es gibt eine fast unüberschaubare Anzahl an Vorgaben und Verordnungen für Brand- und Arbeitsschutz. Sie können sich in Einzelfällen widersprüchlich gegenüberstehen. Bei Neubauten ist es in der Regel möglich, Vorschriften für Brandschutz und Arbeitsschutz gleichermaßen zu erfüllen. In Bestandsgebäuden ist dies nicht immer gegeben. Beispielsweise kann eine Arbeitsschutzverordnung verlangen, dass eine Tür nach innen öffnet, während die Brandschutzverordnung fordert, dass die gleiche Tür nach außen öffnet. In solchen Fällen gilt die weitergehende Vorschrift. Geht also eine Brandschutzregelung über die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung hinaus, greift bei einer Kollision von brandschutz- und arbeitsrechtlichen Normen die Brandschutzregelung.